Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.03.2023 - 9 ZB 22.2019   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,6427
VGH Bayern, 06.03.2023 - 9 ZB 22.2019 (https://dejure.org/2023,6427)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.03.2023 - 9 ZB 22.2019 (https://dejure.org/2023,6427)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. März 2023 - 9 ZB 22.2019 (https://dejure.org/2023,6427)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,6427) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; BayBO Art. 76; BauGB § 35
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im baurechtlichen Verfahren gegen eine Beseitigungsanordnung für eine im Außenbereich errichtete Treppenanlage.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.07.2012 - 10 B 27.12

    Abschiebungsverbot; Einziehung zum Wehrdienst; Zumutbarkeit des Eigenverhaltens;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2023 - 9 ZB 22.2019
    Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO liegt vor, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, namentlich Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 31.10.2012 - 2 B 33.12 - juris Rn. 12), oder wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2012 - 10 B 27.12 - juris Rn. 8).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2023 - 9 ZB 22.2019
    Solche bestehen nur, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder einzelne erhebliche Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (vgl. BVerfG, B.v. 13.5.2020 - 1 BvR 1521/17 - juris Rn. 10; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 = juris Rn. 36; BayVGH, B.v. 12.4.2021 - 8 ZB 21.23 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 8 ZB 21.23

    Straßenrechtliche Widmung - Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2023 - 9 ZB 22.2019
    Solche bestehen nur, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder einzelne erhebliche Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (vgl. BVerfG, B.v. 13.5.2020 - 1 BvR 1521/17 - juris Rn. 10; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 = juris Rn. 36; BayVGH, B.v. 12.4.2021 - 8 ZB 21.23 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 31.10.2012 - 2 B 33.12

    Disziplinarklageverfahren; dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2023 - 9 ZB 22.2019
    Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO liegt vor, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, namentlich Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 31.10.2012 - 2 B 33.12 - juris Rn. 12), oder wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.2012 - 10 B 27.12 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 8 ZB 11.2030

    Duldung einer Trinkwasserleitung in einem als nicht ausgebauter öffentlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2023 - 9 ZB 22.2019
    Der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist wegen einer fehlerhaften Beweiswürdigung demnach nur dann gegeben, wenn die tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts augenscheinlich nicht zutreffen oder beispielsweise wegen gedanklicher Lücken oder Ungereimtheiten ernstlich zweifelhaft sind und nicht bereits dann, wenn lediglich eine andere Bewertung der Beweisaufnahme möglich erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 8 ZB 11.2030 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1521/17

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Ablehnung der Berufungszulassung im

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2023 - 9 ZB 22.2019
    Solche bestehen nur, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder einzelne erhebliche Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (vgl. BVerfG, B.v. 13.5.2020 - 1 BvR 1521/17 - juris Rn. 10; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 = juris Rn. 36; BayVGH, B.v. 12.4.2021 - 8 ZB 21.23 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 06.03.2023 - 9 ZB 22.2018

    Aufgabe der Nutzung; Baugenehmigung; bauliche Anlage; Dorfgebiet; Erledigung auf

    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2023 - 9 ZB 22.2019
    Auf der Grundlage von zwei Baukontrollen und nach Anhörung der Kläger verpflichtete die Beklagte diese mit Bescheid vom 23. März 2020, die im Einzelnen bezeichneten Anlagen, vor allem die streitgegenständliche Treppenanlage sowie das Gartenhaus mit Freisitz und die Betonstützwand (Streitgegenstand in den Verfahren 9 ZB 22.2018 und 9 ZB 22.2020) zu beseitigen.
  • OVG Niedersachsen, 25.03.2021 - 1 MN 20/21
    Auszug aus VGH Bayern, 06.03.2023 - 9 ZB 22.2019
    Der Eintritt der im Vertrag geregelten Bedingung der Nutzungsaufgabe ist nach den allgemein im Baurecht geltenden Grundsätzen zu beurteilen (vgl. zu diesen NdsOVG, B.v. 25.3.2021 - 1 MN 20/21 - juris Rn. 21 ff. m.w.N.), also im Wege einer Gesamtbetrachtung aus der Sicht eines objektiven Dritten und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, nicht jedoch nach dem subjektiven Willen der Nutzer, wie die Kläger meinen.
  • VGH Bayern, 06.03.2023 - 9 ZB 22.2018

    Vorliegen einer Nutzungsaufgabe

    Auf der Grundlage von zwei Baukontrollen und nach Anhörung der Kläger verpflichtete die Beklagte diese mit Bescheid vom 23. März 2020, die im Einzelnen bezeichneten Anlagen, vor allem das streitgegenständliche Gartenhaus mit Freisitz sowie die Treppenanlage und die Betonstützwand (Streitgegenstand in den Verfahren 9 ZB 22.2019 und 9 ZB 22.2020) zu beseitigen.

    Im Übrigen kann insofern auf den Beschluss im Verfahren 9 ZB 22.2019 verwiesen werden.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht